Beitragsordnung des
TC Concordia Lübeck e.V.
In der Fassung vom 05. November 2022
Gültig ab 01.12.2022
Präambel
Die Beitragsordnung in Anknüpfung an § 9 der Satzung verzichtet zugunsten des Leseflusses auf eine geschlechtsspezifische Mehrfachbenennung. Sie dient zur Anpassung an gestiegene Betriebs- und Trainingskosten. Sie strebt zugleich eine Förderung der Kinder, Jugendlichen sowie Schüler/Auszubildenden/Studierenden an.
1 Allgemeines
Diese Beitragsordnung wird – ohne Bestandteil der Satzung zu sein – von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und geändert.
- Die Beitragsordnung wird den Mitgliedern auf einer Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und ist danach für alle Mitglieder verbindlich. Bis zur neuen Beschlussfassung bleibt die verabschiedete aktuelle Beitragsordnung in Kraft.
- Bei rein redaktionellen Änderungen, die insbesondere durch Auflagen des zuständigen Amtsgerichts (Vereinsregister), Banken oder Finanzbehörden notwendig werden, ist der Vorstand ermächtigt, redaktionelle Anpassungen in der Beitragsordnung vorzunehmen.
- Redaktionelle Änderungen bedürfen der Einstimmigkeit aller Vorstandsmitglieder. Der Beirat ist vorab anzuhören. Die Änderungen sind auf dem Schwarzen Brett/Homepage zu veröffentlichen.
2 Beiträge
Übersicht
ERWACHSENE | JUGEND | FORMATION | |||
Kinder bis 14. J |
Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr uns Studenten/Auszubildene bis zum 25. Lebensjahr (Nachweis erforderlich) |
Jugendliche ab 14 J. und Stud./ Azubis bis 25 J. (Nachweis erforderlich) |
Erwachsene | ||
Tanzkreis | 34 € | 16 € | 22 € | -entfällt- | -entfällt- |
2.Tanzkreis | 14 € | 10 € | 10 € | -entfällt- | -entfällt- |
Turnier | 44 € | 26 € | 26 € | 30 € | 45 € |
2. Turnierkreis | 18 € | 14 € | 14 € | 14 € | 14 € |
Turnier ohne Gruppe | 39 € | -entfällt- | -entfällt- | -entfällt- | -entfällt- |
Dritt– u. weitere Kreise aller Art | 10 € | 6 € | 8 € | 8€ | 10€ |
Passiv | 12 € |
2.1 Einzelregelungen:
- Der Verbandsbeitrag und Verwaltungsgebühren sind in den nachstehend aufgeführten Beiträgen enthalten.
- Die Beiträge werden grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben und sind jeweils am ersten des laufenden Monats fällig. Entsprechende Abbuchungsgenehmigungen sind von den Mitgliedern zu erteilen.
- Die Beiträge gliedern sich in 3 Bereiche: Tanzkreise – Turniergruppen – Formation.
Der Beitrag geht in jedem Bereich von einem Grundbetrag für Volljährige in Höhe von 34,00 EUR aus, bei Jugendlichen, Schülern, Auszubildenden und Studierenden in Höhe von 22,00 EUR und für Kinder in Höhe von 16,00 EUR. Im Fall bereichsübergreifender Mitgliedschaft gilt die jeweilige Bereichsregelung. Die Beiträge betragen monatlich pro Person für:
Tanzkreismitglieder einschließlich Line Dance, Salsa, Tango Argentino, Break Dance sowie weitere Sondergruppen:
- für Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 34,00€
- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (Jugendliche) sowie Schüler, Auszubildende und Studierende im Vollzeitstudium an Universitäten und Fachhochschulen, soweit sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nachweis erforderlich) 22,00 EUR
- bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Kinder) 16,00 EUR
Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen für einen 2. Tanzkreis 14,00 EUR
Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen hierfür einen 2. Tanzkreis 10,00 EUR
Mitglieder, die am Turniertraining (Haupttrainer Standard, Latein, Prime Tanzkreis) teilnehmen, zahlen:
- ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 44,00 EUR
- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (Jugendliche), sowie Schüler, Auszubildende und Studierende im Vollzeitstudium, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nachweis erforderlich) 26,00 EUR
Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen für eine 2. Gruppe 18,00 EUR
Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen hierfür eine 2. Gruppe 14,00 EUR
Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen für Dritt- u. weitere Kreise aller Art 10,00 EUR
Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen für Dritt- u. weitere Kreise aller Art 8,00 EUR
Kinder bis 14 Jahre zahlen für Dritt- u. weitere Kreise 6,00 EUR
Mitglieder der Formation zahlen für das Formationstraining:
- ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 45,00
- Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende an Universitäten und Fachhochschulen, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nachweis erforderlich) 30,00 EUR
Es besteht Kostenfreiheit für das entsprechende Turnier-Basic-Training, das von den Formationsmitgliedern wahrgenommen werden kann. Für eine weitere Gruppe (in der Tabelle „2. Gruppe“) sind 14,00 EUR zu zahlen, für Dritt- u. weitere Kreise aller Art zahlen (Mitglieder der Formation)
- Erwachsene 10,00 EUR
- Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nachweis erforderlich) 8,00 EUR
Passive Mitglieder zahlen 12,00 EUR
Aktive Turniertänzer ohne Teilnahme am Turniertraining oder an Tanzkreisen zahlen den Grundbetrag in Höhe von 39,00 EUR
Mitglieder aus Tanzkreisen, die einen Schlüssel zum TC Concordia Lübeck e.V. haben, aber nicht am Turniertraining teilnehmen, zahlen, sofern sie die Notwendigkeit des freien Trainings nachweisen u. vom Vorstand genehmigt wurde, zusätzlich zum Grundbetrag 5,00 EUR
Volljährige Mitglieder der Turniergruppen können einen Schlüssel ohne Mehrkosten erhalten, sofern sie die Notwendigkeit für freies Training glaubhaft nachweisen.
Den Beitrag für außerordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder legt der Vorstand fest. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der Beitrag für Gastmitglieder und Zeitmitglieder richtet sich nach § 2.
Bei Geschwisterkindern zahlen das 2. Kind und die jeweils Folgenden (Altersreihenfolge) 50% ihres Beitrags.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind beitragsfrei, wenn beide Elternteile bzw. ein alleinerziehender Elternteil den vollen Erwachsenenbeitrag zahlen.
Für alle Gruppen wird der gesamte Trainingsbetrieb durch eine vierwöchige Sommerpause in der Zeit von Juni – August (in Abstimmung mit dem Trainer) und einer vierwöchigen Winterpause in der Zeit vom 15.12. bis 15.01. eines Jahres unterbrochen. In diesen Zeiten ist lediglich Freitraining –ggf. nur eingeschränkt- möglich. Die Beitragszahlung wird dadurch nicht unterbrochen.
Der Trainingsbetrieb für Kinder u. Jugendliche wird außerdem in den gesamten Schulferien des Landes Schleswig-Holstein unterbrochen.
3 Kosten
Für Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren, die nicht durch das Verschulden des TC Concordia Lübeck e.V. zustande gekommen sind, ist eine Rücklastgebühr in Höhe der anfallenden Bankgebührenfällig.
Für Monatsbeiträge, die nicht bis zum 20. eines jeden Monats an den TC Concordia Lübeck e.V. geflossen sind, wird ein monatlicher Säumniszuschlag in Höhe von 1,50 EUR pro Person erhoben.
4 Wechsel der Mitgliedschaft
Ein Wechsel der Mitgliedschaft kann nur schriftlich an den Vorstand erfolgen. Wird die Wechselanzeige versäumt, geht dies zu Lasten des anzeigepflichtigen Mitglieds.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt stets nur für den Monat, der dem Antragsmonat folgt, keinesfalls also rückwirkend oder für den laufenden Monat.
Ein Fernbleiben von Tanzkreisen, Trainingskursen, Sonderkursen oder Formationskursen begründet keinen Antrag auf rückwirkenden Wechsel der Mitgliedschaft.
Ein Wechsel der Mitgliedschaft von einer Gruppe mit höherem Beitrag in eine Gruppe mit niedrigerem Beitrag ist stets nur nach einer Übergangszeit von einem Monat möglich. Der Wechsel in eine höhere Beitragsgruppe erfolgt automatisch von dem Monat an, in dem die Voraussetzungen für die niedrigere Beitragsgruppe entfallen sind.
Das Ruhen der Mitgliedschaft kann nur auf das Ende eines Kalendervierteljahres mit einer Frist von drei Monaten beantragt werden.
5 Ausnahmen
Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände kann der Vorstand Ausnahmeregelungen zulassen in Anknüpfung an § 7 der Satzung.
6 Austritt oder Ausschluss
Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Tanzclub Concordia Lübeck e.V. (vgl. § 8 der Satzung) ist das Mitglied verpflichtet, eventuelle Beitragsrückstände unverzüglich zu begleichen.
Ein Austritt kann stets nur mit der in der Satzung genannten Frist erfolgen.
Durch die Mitgliederversammlung beschlossen am: 05. November 2022